Sie haben keine Heilpraktikerversicherung und sind somit Selbstzahler.
Sie sind Selbstzahler, wenn Sie keine Versicherung haben, die die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen ganz oder teilweise erstattet.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten jedoch bei Ihrer Steuererklärung geltend machen! Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.