Sie verfügen über eine Heilpraktikerversicherung
Wenn Sie eine Versicherung haben, die die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen erstattet, stelle ich Ihnen gern eine Rechnung aus, die sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüh von 1985) orientiert.
Die Erstattungspraxis der Versicherungen und der Beihilfe ist sehr unterschiedlich.
Wenn Sie Sicherheit darüber haben möchten, in welcher Höhe Ihre privaten Zuzahlungen ausfallen, besprechen Sie das bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.